Untertitel: „… ist! Ach, das hast du gar nicht gewusst?“
>>>> Thema: Wahl 2009
Zielgruppe: Verschwörungstheoretiker
Motivation: Störungsfreies Arbeiten
Inhaltsverzeichnis
- Untertitel: „… ist! Ach, das hast du gar nicht gewusst?“
- Fakt
- Strafgesetzbuch § 187 Verleumdung
- Thüringer Landesamt für Statistik
- Website „Wahl 2009“
- Begründung dieser Veröffentlichung
- Stichworte für Suchmaschinen
- Aktualisierung
Fakt
In Deutschland gibt es das Stasi-Unterlagen-Gesetz, abgekürzt StUG, das sich mit der Behandlung von Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, auch DDR, befasst.
Die konkrete Anforderung, die ehemalige Mitgliedschaft in der Stasi anzugeben, ist im § 53 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes festgelegt. Dieser Paragraf regelt die Offenlegungspflicht bei verschiedenen öffentlichen Ämtern und Berufen, einschließlich der Kandidatur bei Wahlen.
Wer der Meinung ist, mich der ehemaligen SED-Mitgliedschaft und Stasi-Mitgliedschaft zu bezichtigen, derjenige kann die Wahlunterlagen von mir einsehen und nichts dergleichen finden.
Strafgesetzbuch § 187 Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__187.html
Thüringer Landesamt für Statistik

Website „Wahl 2009“
Diese Website hatte ich zur Ortsteilbürgermeisterwahl 2009 erstellt, um meine Kandidatur öffentlich und transparent zu machen. Also seit dieser Zeit hatte ich mich schon öffentlich über meine Zugehörigkeiten geäußert. Diese Website ist nun stillgelegt und hatte nur noch für Demonstrationszwecke gedient, wie zum Beispiel hier in einem Frame eingebettet.
Begründung dieser Veröffentlichung
- Die Begründungen, weshalb ich das auf meiner geschäftlichen Seite veröffentliche ist, dass ein Kunde erzählte, er hatte gehört, ich wäre bei der Stasi gewesen.
- Wenn ab jetzt jemand die hier genannten Behauptungen macht, wirkt sich das auf das Strafmaß aus, denn jetzt kann er lesen, dass diese Behauptungen unwahr sind.
- Kein Richter wird einem Verleumder glauben, dass er nicht von der Wahrheit wusste oder gelesen hatte, denn auch ansonsten wird heutzutage nach allem gegoogelt. Das Google mich in seinem Server-Inhaltsverzeichnis gelistet hat, werde ich gern vor Gericht demonstrieren.
- Zudem könnte ab jetzt jeder seine eigenen Vermutungen über diese Leute anstellen, die bisher solche Anschuldigungen über mich machten oder nach deren Namen googlen unter Stasi-Liste oder Stasi-Lista.
- Natürlich und gern werde ich alle in einem öffentlichen Prozess verurteilten Verleumder hier namentlich nennen. Denn warum sollte ich ein Einzelfall von demjenigen sein.
- Sie dürfen mich auch gern anschreiben, wenn Sie wissen, wer mich beschuldigt hat, hier geht es zum Kontaktformular.
Dieser Beitrag ist hiermit öffentlich und ein Fakt.
Stichworte für Suchmaschinen
Frank Rosenberger
Göttengrün
Gefell
Stasi
Strafe
Namensveröffentlichung
Verleumdung
Aktualisierung
Der Beitrag wurde am 2023-12-05 aktualisiert.
